DIN barrierefrei Bauen: Zukunftsweisende Trends und Standards
Die DIN-Normenreihe 18040 wird weiterentwickelt. Diese DIN zum barrierefreien Bauen ist dynamisch und passt sich neuen technologischen Entwicklungen und gesellschaftlichen Anforderungen an. In diesem Kontext sind PlanerInnen und ArchitektInnen mehr denn je gefordert, auf dem neuesten Stand zu bleiben und Gebäude sowie öffentliche Räume so zu gestalten, dass sie für alle Menschen zugänglich und nutzbar sind. Die wichtigsten Informationen dazu finden Sie in diesem Artikel.
Anwendungsbereiche der DIN-Normen
Drei DIN-Normen zeigen, wie wichtig eine ganzheitliche Betrachtung von Barrierefreiheit ist, um Inklusion in allen Lebensbereichen zu ermöglichen. Durch Befolgung dieser Normen, stellen Sie sicher, dass Gebäude und öffentliche Räume nach den rechtlichen und technischen Anforderungen für Barrierefreiheit gestaltet werden.
DIN 18040-1: Öffentlich zugängliche Gebäude
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Anwendungsgebiete: Die Norm gilt für Gebäude, die der Öffentlichkeit zugänglich sind, wie Schulen, Krankenhäuser, Kulturstätten und Verwaltungsbauten.
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Zugänglichkeitsanforderungen: Sie definiert Mindeststandards für Barrierefreiheit, darunter Türbreiten, Aufzuggrößen und die Gestaltung von öffentlichen Sanitärräumen.
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Sicherheitsmerkmale: Besondere Aufmerksamkeit wird auf Sicherheitsaspekte wie Fluchtwege und Notausgänge gelegt, die auch für Menschen mit Einschränkungen sicher und zugänglich sein müssen.
DIN 18040-2: Wohngebäude
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Anwendungsgebiete: Diese Norm fokussiert sich auf Wohngebäude und ist entscheidend für die Planung von barrierefreien Wohnungen und deren Außenanlagen.
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Wohnraumanforderungen: Sie gewährleistet, dass alle Räumlichkeiten innerhalb einer Wohnung, einschließlich Küchen und Bäder, für Menschen mit unterschiedlichen körperlichen Fähigkeiten selbstständig nutzbar sind.
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Strukturelle Merkmale: Enthält Vorgaben zur Breite von Fluren, Türschwellen und der Zugänglichkeit von Balkonen oder Terrassen, um die Mobilität im Wohnraum zu erleichtern.
DIN 18040-3: Öffentliche Verkehrs- und Freiräume
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Anwendungsgebiete: Die Norm behandelt die Gestaltung von öffentlichen Verkehrs- und Freiräumen wie Straßen, Plätze, Parks und andere Außenbereiche.
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Zugänglichkeitsanforderungen: Sie stellt sicher, dass diese Räume breite und hindernisfreie Wege, angemessene Ruhebereiche und leicht verständliche Leitsysteme für seh- und hörbehinderte Menschen bieten.
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Interaktionsmöglichkeiten: Berücksichtigt die Bedürfnisse aller Nutzer, um die Teilhabe am sozialen und öffentlichen Leben zu fördern, wie ausreichende Beleuchtung und zugängliche Informationssysteme.
Technische Anforderungen nach DIN-Normen
Um barrierefrei zu bauen, sind die technischen Details entscheidend. Die Normen definieren Anforderungen wie die Breite von Türen, die Neigung von Rampen und die Dimensionierung von Aufzügen. Sicherheitsaspekte, insbesondere bei Fluchtwegen und Notausgängen, erhalten besondere Aufmerksamkeit, um die Selbstrettungsfähigkeit aller Nutzenden zu gewährleisten.
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Türen: Mindestbreite für barrierefreie Türen beträgt 90 cm, um Rollstuhlzugang zu ermöglichen.
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Rampen: Maximale Neigung von 6 Prozent, um sicherzustellen, dass sie von Personen mit eingeschränkter Mobilität selbständig genutzt werden können.
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Aufzüge: In öffentlichen Gebäuden müssen Aufzüge eine Mindestkabine von 110 cm x 140 cm haben und mindestens 630 kg tragen können, um Rollstühle und mehrere Personen gleichzeitig zu transportieren.
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Sicherheitsbeleuchtung und -beschilderung: Diese müssen klar, gut sichtbar und verständlich sein, um die Orientierung und Sicherheit aller Nutzenden zu gewährleisten, einschließlich derer mit sensorischen Einschränkungen.
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Bodenbeschaffenheit: Verwendung von rutschfesten Materialien in allen Bereichen, um Sturzrisiken zu minimieren, besonders in Nassbereichen wie Bädern und Eingangsbereichen.
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Barrierefreie Sanitäranlagen: WCs müssen eine Bewegungsfläche von mindestens 150 cm x 150 cm aufweisen; Waschtische dürfen nicht höher als 80 cm sein, und unterfahrbare Modelle werden empfohlen.
DIN barrierefrei bauen: Rechtliche und finanzielle Aspekte
In Deutschland wird die Barrierefreiheit durch verschiedene Gesetze wie das Behindertengleichstellungsgesetz unterstützt. Zudem stehen Fördermittel zur Verfügung, die Projekte zur Verbesserung der Barrierefreiheit finanziell unterstützen.
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Behindertengleichstellungsgesetz (BGG): Dieses Gesetz verpflichtet öffentliche Stellen des Bundes, ihre Gebäude und sonstigen Anlagen barrierefrei zu gestalten.
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Bauordnungen der Länder: Diese regeln die Anforderungen an die Barrierefreiheit in Bauwerken und sind für die Umsetzung von Bauprojekten in den jeweiligen Bundesländern entscheidend.
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Förderprogramme der KfW: Die Kreditanstalt für Wiederaufbau bietet verschiedene Förderprogramme an, die den Umbau von Wohnraum zur Barrierefreiheit unterstützen, einschließlich Zuschüssen und zinsgünstigen Darlehen.
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Teilhabe und Integration: Das Sozialgesetzbuch (SGB IX) fördert die Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen und unterstützt Maßnahmen zur barrierefreien Gestaltung.
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EU-Richtlinien und -Verordnungen: Auf europäischer Ebene gibt es Richtlinien und Verordnungen, die die Barrierefreiheit fördern und in nationales Recht umgesetzt werden müssen, um eine einheitliche Anwendung innerhalb der EU zu gewährleisten.
Aktuelle Entwicklungen und Zukunftsaussichten
Die Normen der Reihe DIN 18040 sind dynamisch und passen sich neuen technologischen Entwicklungen und gesellschaftlichen Anforderungen an. Die aktuelle Diskussion um die Inklusion und die UN-Behindertenrechtskonvention beeinflussen die Weiterentwicklung der Normen.
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Überarbeitung der Normen: Aktuelle Überarbeitungen der DIN 18040, insbesondere der Teile 1 und 2, konzentrieren sich auf die Integration neuer Technologien wie intelligente Assistenzsysteme, die die Zugänglichkeit und Bedienbarkeit für Menschen mit Behinderungen weiter verbessern.
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Einfluss der Digitalisierung: Die fortschreitende Digitalisierung beeinflusst die Barrierefreiheit, etwa durch den Einsatz von Apps und digitalen Leitsystemen, die Menschen mit sensorischen und kognitiven Einschränkungen unterstützen.
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Internationale Standards: Die Harmonisierung der deutschen Normen mit internationalen Standards wie der ISO 21542, die die Barrierefreiheit im Bauwesen weltweit regelt, wird vorangetrieben, um eine globale Zugänglichkeit zu fördern.
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Nachhaltigkeit und Inklusion: Die Verknüpfung von Barrierefreiheit mit Nachhaltigkeitszielen gewinnt an Bedeutung, da beides zur Schaffung lebenswerter und zugänglicher Städte und Gemeinden beiträgt.
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Gesetzliche Änderungen: In Deutschland und der EU werden rechtliche Rahmenbedingungen stetig angepasst, um die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention zu stärken und Barrierefreiheit als Grundrecht zu verankern.
Weiter führende Informationen finden Sie unseren ausführlichen Leitfaden zum barrierefreien Bauen.
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